Das fragen unsere Kunden
Gibt es Bestandsschutz für meine Aufzugsanlagen?
Nein, gemäß Betriebssicherheitsverordnung wurde der Bestandsschutz für alte Aufzugsanlagen aufgehoben.
Benötige ich einen Notruf im Aufzug?
Ja, ein Notruf ist Pflicht. Seit 01.01.2021 ist im Aufzug sogar ein Notruf als 2-Wege-Kommunikationssystem vorgeschrieben.
Benötige ich eine Gefährdungsbeurteilung und wann sollte sie erneuert werden?
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung muss jeder Betreiber einer Aufzugsanlage eine Gefährdungsbeurteilung vorweisen.
Bei Änderung der Nutzung, Änderung des Standes der Technik oder spätestens alle 5 Jahre muss die Gefährdungsbeurteilung erneuert werden.
Wieso habe ich Mängel in der Gefährdungsbeurteilung, aber nicht im ZÜS-Bericht?
Da hier zwei unterschiedliche Rechtsbereiche greifen:
In der Gefährdungsbeurteilung (GBU) wird die Abweichung zum aktuellen Stand der Technik dokumentiert.
In der ZÜS-Prüfung wird nach der jeweiligen Errichter-Norm geprüft. Lediglich schwere Mängel als Abweichung zum aktuellen Stand der Technik werden im ZÜS-Bericht als Hinweis aufgeführt.
Gibt es Fördermittel für eine Aufzugsmodernisierung oder Neuerrichtung?
Zur Schaffung der Barrierefreiheit unterstützt der Bund mit diversen Programmen die Modernisierung / Neuerrichtung von Aufzugsanlagen.
Gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für eine Aufzugsmodernisierung oder Neuerrichtung?
Ja, es gibt individuelle Finanzierungskonzepte.
Sprechen Sie uns an! Mehr Info zur Finanzierung >
Wie verhalte ich mich richtig im Aufzug?
Sie werden staunen, aber es gibt ihn: den Aufzugsknigge >