Asbest wurde im großen Umfang ab ca. 1950 bis 1985 vielfältig auch im Immobilienbereich verbaut.
Die zahlreichen Asbestmaterialien wurden meist beim Brandschutz oder bei der Wärmeisolierung eingesetzt. Es gibt schwachgebundene Asbestprodukte (z.B. Spitzasbest, Putze, Isolierungen, etc.) und festgebundene Asbestprodukte (z.B. Fassaden, Rohre, Flexplatten). Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.
Wenn bei den Planungen zur Komplettmodernisierung eines Aufzuges der Verdacht besteht, dass an den Schachtwänden asbesthaltige Materialien verbaut sind, ist Vorsicht geboten.
Asbest zu erkennen, fällt oft nicht leicht. Um Klarheit zu erhalten, sollte ein Asbest-Sachverständiger eingeschaltet werden und eine Beprobung des entspr. Materials durch ein Prüflabor inkl. Prüfzertifikat erfolgen.
Ist das Prüfergebnis negativ, kann die Planung fortgesetzt und die Aufzugsmodernisierung durchgeführt werden. Wurde allerdings eine Asbestbelastung festgestellt, muss die Asbestsanierung als Vorgewerk zur Aufzugsmodernisierung in die Projektplanung integriert werden. Die Abstimmung mit dem Aufzugsbauer ist dabei sinnvoll.
Die Asbestsanierung muss von einem Fachbetrieb gem. den Vorgaben der TRGS 519 durchgeführt werden. Dabei werden sog. Schwarzbereiche und Schleusen errichtet, um die Freisetzung der Asbestfasern zu vermeiden. Anschließend werden mit persönlicher Schutzausrüstung die asbestbelasteten Materialien im Aufzugschacht abgetragen und entfernt. Die fachgerechte Entsorgung sowie die finale Freimessung gehören zum Leistungsumfang.
Ist die Luft dann sprichwörtlich rein, kann die eigentliche Aufzugsmodernisierung durchgeführt werden.
Zur Koordination und Umsetzung entspr. Sanierungsmaßnahmen empfehlen wir Ihnen, sich die Expertise eines Fachplanungsbüros einzuholen. ZEISBERG LiftKonzepte als unabhängiges Sachverständigen- und Fachplanungsbüro für Aufzugsanlagen berät Sie gern und begleitet Ihr Projekt ganzheitlich.
