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Aufzug im Glas-Schachtgerüst – Was ist zu beachten?

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Die Mehrzahl der Aufzüge wird in einem Schacht aus Beton oder Mauerwerk betrieben. Je nach Einsatzort werden aber auch viele Aufzüge in einem Schachtgerüst aus Stahl mit Glasverkleidung betrieben. Das hat meist optische Gründe und/oder Platzgründe und betrifft Aufzüge im Innen- und Außenbereich.

Auch diese Aufzüge kommen irgendwann in die Jahre und müssen modernisiert werden. Grundsätzlich gilt heute VSG-Glas als aktueller Stand der Technik bei Schachtgerüsten. Ältere Schachtgerüste haben allerdings häufig Drahtglas oder anderes Glas verbaut.

Dabei stellt sich oft die Frage, was passiert mit dem Schachtgerüst?

Kann es so bleiben oder muss es auch modernisiert werden?

Entspricht die Verglasung noch dem aktuellen Stand der Technik?

Es bieten sich i. d. R. folgende Möglichkeiten:

1. Aufzug neu, Schachtgerüst neu

Dabei wird der alte Aufzug samt Schachtgerüst demontiert, entsorgt und gegen eine komplette Neuanlage inkl. neuem Schachtgerüst mit VSG-Verglasung ersetzt.

2. Aufzug neu, Schachtgerüst bleibt bestehen

Dabei wird nur der alte Aufzug demontiert, entsorgt und gegen eine komplette Neuanlage ersetzt. Das Schachtgerüst bleibt bestehen. Achtung: Hierbei sind eine statische Prüfung sowie meist Anpassungen erforderlich (z.B. Austausch des Glases gegen VSG-Glas oder Verkleidung mit Stahlblech oder Anbringen von Verbundsicherheitsfolie)

3. Aufzug Teil-Modernisierung, Schachtgerüst bleibt bestehen

Dabei werden lediglich die notwendigen Hauptkomponenten des Aufzuges demontiert, entsorgt und gegen neue Bauteile nach aktuellem Stand der Technik ersetzt. Bei der sog. „Techniksanierung“ bleiben Führungsschienen, Gegengewicht, etc. bestehen. Das Schachtgerüst bleibt ebenfalls im Wesentlichen unberührt.

Denn, während Aufzugsanlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung nach Stand der Technik betrieben werden müssen (Bestandsschutz wurde aufgehoben), wird der Aufzugsschacht als Bestandteil des Gebäudes gesehen und ist damit dem Baurecht zugeordnet. Bei gleicher Nutzung, ohne Änderungen kann das Schachtgerüst also weiterverwendet werden.

Je nach Verschleißspuren, Glasart oder Befestigungen können natürlich Anpassungen dennoch sinnvoll sein, grundsätzlich sind die entsprechenden Normen und Verordnungen zu beachten.

Entscheidend ist der Zustand des Schachtgerüstes, die Nutzung der Aufzugsanlage, das vorhandene Budget und die strategische Ausrichtung des Eigentümers. Alle Möglichkeiten haben Vor- und Nachteile, welcher Weg wirtschaftlich am Sinnvollsten ist, muss also im Einzelfall entschieden werden.

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