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Bestandsschutz an Aufzügen

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In Deutschland sind aktuell rund 765.000 Aufzugsanlagen registriert, Tendenz steigend. Davon haben ca. 35% eine Betriebsdauer von 30 Jahren und mehr hinter sich. Das betrifft sowohl elektrisch angetriebene Seilaufzüge als auch hydraulisch angetriebene Aufzüge in Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie öffentlichen Gebäuden.

Eine immer wieder auftretende Frage in diesem Zusammenhang ist: „Gibt es eigentlich Bestandsschutz für alte Aufzüge?“

Die Antwort lautet: „Nein, gemäß Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 wurde der Bestandsschutz für Aufzugsanlagen aufgehoben.“

Bevor jedoch übereilt gehandelt wird, ist unsere Empfehlung: Lassen Sie sich auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Konzept zur Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erstellen. Dabei wird klar, ob und wann eine Modernisierung Ihrer Aufzugsanlage technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wir beraten Sie gern.